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BGH, 18.11.1960 - 2 ARs 231/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung eines zuständigen Gerichts für die Entscheidung über die Zulassung von Wiederaufnahmeverfahren
Verfahrensgang
- AG Berlin, 03.10.1936 - 87 Ms 51/36
- LG Berlin, 04.05.1959 - 60 Ms 56/57
- BGH, 18.11.1960 - 2 ARs 231/59
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.05.1958 - 2 ARs 64/58
Auszug aus BGH, 18.11.1960 - 2 ARs 231/59
Wie der Senat in BGHSt 11, 379 und ergänzend in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüsse vom 15. Juli 1960 - 2 ARs 193/60 - entschieden hat, geben weder die Vorschriften des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes noch des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen vom 2. Mai 1953 noch des § 13 a StPO eine rechtliche Handhabe, ein Gericht der Bundesrepublik als zuständig für die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu bestimmen, das durch Urteil eines in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands gelegenen Gerichts rechtskräftig abgeschlossen ist. - BGH, 15.07.1960 - 2 ARs 193/60
Voraussetzungen an die Zuständigkeit eines Gerichts zur Wiederaufnahme eines …
Auszug aus BGH, 18.11.1960 - 2 ARs 231/59
Wie der Senat in BGHSt 11, 379 und ergänzend in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüsse vom 15. Juli 1960 - 2 ARs 193/60 - entschieden hat, geben weder die Vorschriften des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes noch des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen vom 2. Mai 1953 noch des § 13 a StPO eine rechtliche Handhabe, ein Gericht der Bundesrepublik als zuständig für die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu bestimmen, das durch Urteil eines in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands gelegenen Gerichts rechtskräftig abgeschlossen ist.